Mandanteninformationen
Honorare
Unsere Honorargestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall, so dass wir an dieser Stelle nur auf folgendes hinweisen können:
Wir werden Sie bereits bei Ihrer ersten persönlichen Kontaktaufnahme mit uns auf unsere Honorare hinweisen und die Honorargestaltung mit Ihnen besprechen.
Reine Erstberatungen führen wir selbstverständlich zu den gesetzlichen Bedingungen durch. In diesem Fall wird die anwaltliche Vergütung bei Privatpersonen (Verbrauchern) € 190,00 netto zzgl. Auslagenpauschale und gesetzlicher Umsatzsteuer nicht übersteigen.
Bei Beratungsmandaten werden wir mit Ihnen eine Verständigung erreichen, ob wir die Beratung auf gesetzlicher Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abrechnen können oder ob der Abschluss einer Honorarvereinbarung angebrachter erscheint. Hier besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Zeit-Honorarvereinbarung oder aber auch einer Gegenstandswert-Honorarvereinbarung. In jedem Fall werden wir mit Ihnen eine Entscheidung anhand allgemeiner Wirtschaftlichkeitskriterien treffen.
Alle sonstigen Angelegenheiten außergerichtlicher sowie gerichtlicher Natur (Forderungseinzugs-angelegenheiten, Abwehr unberechtigter Forderungen, Verfolgen von Schadensersatzansprüchen, familienrechtliche Angelegenheiten usw.) rechnen wir im Regelfall nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG) ab. Im Einzelfall können auch hier Honorarvereinbarungen (ggf. zusätzlich) insbesondere bei besonders hohem Zeitaufwand zum Zwecke der Erarbeitung des zugrundeliegenden Sachverhalts abgeschlossen werden.
Bei Dauerberatungsmandaten besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Honorarvereinbarung mit einem monatlichen Festhonorar.
Bürozeiten
In Frankfurt a.M. erreichen Sie uns montags bis donnerstags von 08.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 bis 15.30 Uhr.
In Berlin erreichen Sie uns montags bis donnerstags von 08.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 bis 15.00 Uhr.
Gerne nehmen die Anwälte auch Beratungstermine außer Haus wahr.
Termine können jederzeit zu den o.g. Bürozeiten mit dem Sekretariat oder mit den Rechtsanwälten selbst vereinbart werden.
